AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 01:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/837ade74-d33c-4f52-8e90-cb5c41f9cf14/

CRO Entwicklung der präklinischen Bewertung von neuartigen Implantaten für Knochenheilung

Notice-ID: 837ade74-d33c-4f52-8e90-cb5c41f9cf14 · Procedure-ID: a783b0a2-80bd-4ffb-9171-37ad527bd232

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité, Berlin
Veröffentlicht
22.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH), Anna-Louisa-Karsch Str. 2, 10178 Berlin schreibt die Durchführung einer präklinischen Studie an einem relevanten Tier unter GLP-Bedingungen und die Ausarbeitung eines Berichtsentwurfs mit einem Auftragnehmer aus. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.10.2025
Zuschlagsentscheidung
20.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).