AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landesweites Fledermaus-Monitoring: Baustein 1 Erfassung Waldarten 2025-2029 II
Stammdaten
- Auftraggeber
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 06.03.2025
- Frist (Submission)
- 24.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90721700 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Sonstiges
- Geschätzter Wert
- 746.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Erfassung von Fledermäusen in Baden-Württemberg mittels Netzfang und Besenderung und Telemetrie im Wald sowie Ausflugszählungen identifizierter Quartiere. Weitere Informationen zu den einzelnen Losen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 2
- Geschätzter Wert
- 135.000 €
Los 2 — Los 3
- Geschätzter Wert
- 142.000 €
Los 3 — Los 4
- Geschätzter Wert
- 167.000 €
Los 4 — Los 6
- Geschätzter Wert
- 167.000 €
Los 5 — Los 16
- Geschätzter Wert
- 135.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 55 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).