AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 21:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/839ef64e-27d0-4e8b-b863-19a64da38e06/

Erweiterung und Sanierung GS Ichenhausen Zimmerer- und Holzbauarbeiten - Erweiterungsbau

Notice-ID: 839ef64e-27d0-4e8b-b863-19a64da38e06 · Procedure-ID: 839ef64e-27d0-4e8b-b863-19a64da38e06

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ichenhausen, Ichenhausen
Veröffentlicht
08.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422100 — Bauleistungen
Geschätzter Wert
11.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

An der Grundschule Ichenhausen wird eine Generalsanierung in mehreren Teilmaßnahmen durchgeführt. In einer ersten Teil-Baumaßnahme erfolgt die Erstellung eines eingeschossigen Erweiterungsbaus in Holzmassivbauweise auf betonierter Bodenplatte, in zwei weiteren Bauabschnitten wird das Bestandsgebäude saniert. Hier ist neben der Modernisierung der technischen Ausstattung der Umbau hinsichtlich moderner Lernformen maßgebend, sowie die Barrierefreiheit. Zu diesem Zweck wird ein Aufzug realisiert. Die Außenanlagen werden überarbeitet und an die neue Gebäudesituation angepasst. Die gesamte Maßnahme findet bei laufendem Schulbetrieb statt

Vertragslaufzeit

Beginn
26.10.2026
Ende
18.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).