AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 23:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/83c2add4-dfbd-41e2-856e-7b0cf7163793/

Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in konventioneller Bauweise in Leipzig, Eduardstraße 5, VOEK 151-23

Notice-ID: 83c2add4-dfbd-41e2-856e-7b0cf7163793 · Procedure-ID: fadb2ad4-c890-4025-a909-7741f55ff808

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berlin
Veröffentlicht
15.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
484.202 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in konventioneller Bauweise in 04229 Leipzig, Eduardstraße 5. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Leistungen für den gesuchten Generalplaner in nachfolgend genannte 3 Teilpakete (vgl. II.2.4) in stufenweiser Beauftragung zu vergeben und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer in einem seperaten Vergabeverfahren zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.03.2024
Ende
30.04.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).