AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/83d199a7-7d82-4cb4-93ab-7a6b045bd4bf) · Abgerufen am 16.09.2026 17:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/83d199a7-7d82-4cb4-93ab-7a6b045bd4bf/

S-Bahn HH - ETCS/ATO Ausrüstung BR 474.1 und 3. Bauserie - 87 Fahrzeuge

Notice-ID: 83d199a7-7d82-4cb4-93ab-7a6b045bd4bf · Procedure-ID: fa76745c-9bb4-497a-925c-fbdaa1147a8a

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Stammdaten

Auftraggeber
S-Bahn Hamburg GmbH (Bukr 24), Hamburg
Veröffentlicht
02.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34630000 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Zugsicherungssystemen (ETCS SV 2.2 und I60R PZB mit STM-Schnittstelle) mit ATO in der Form von Onboard-Units („OBU“) für die insgesamt 87 Fahrzeuge der Baureihen 474.1 (45 Fahrzeuge) und ET474.3 (42 Fahrzeuge) der S-Bahn Hamburg. Die Installation der Zugsicherungssysteme (On-Board-Unit und Komponenten) mit ATO in die Fahrzeuge erfolgt durch die S-Bahn Hamburg selbst, die Inbetriebsetzung der Zugsiche-rungssysteme mit ATO in den beiden First-of-Class Fahrzeuge wird durch den Auftragneh-mer, begleitet durch den Auftraggeber, erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.07.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Siemens Mobility GmbH
Vertragsabschluss
31.03.2025
Zuschlagsentscheidung
31.03.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).