AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/83ed721c-311c-41e6-9824-b2db5da9bc6c) · Abgerufen am 13.09.2026 06:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/83ed721c-311c-41e6-9824-b2db5da9bc6c/

IT Support & Digital Workplace

Notice-ID: 83ed721c-311c-41e6-9824-b2db5da9bc6c · Procedure-ID: aeb657df-4447-44c6-b029-3ba7419bb245

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayern Tourismus Marketing GmbH, München
Veröffentlicht
17.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bayern Tourismus Marketing GmbH beabsichtigt die Unternehmens-IT als Full-Service-Dienstleistung im Sinne von Managed Services neu zu vergeben, d.h. an einen Dienstleister, der mit seinen Leistungen einen leistungsfähigen Betrieb sicherstellt. Des Weiteren sucht die BayTM einen Dienstleister/Auftragnehmer, der die strategische Weiterentwicklung unseres Digital Workplaces übernimmt. Wir beabsichtigen einen Rahmenvertrag über Beratung, Konzeption und Support in folgenden Themenfeldern zu vergeben: - Intranet (Weiterentwicklung und Support) - Wissensmanagement (Beratung, Konzeption und Support)

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2025
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Rewion
Vertragsabschluss
15.04.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).