AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/83f7f5eb-9fab-4c36-b530-e1a3a5276a8b) · Abgerufen am 23.08.2026 22:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/83f7f5eb-9fab-4c36-b530-e1a3a5276a8b/

Rahmenvertrag - Planungen von B+R-Anlagen an Bahnhöfen nach dem NAH.SH-Modulsystem

Notice-ID: 83f7f5eb-9fab-4c36-b530-e1a3a5276a8b · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d451527480

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Stammdaten

Auftraggeber
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH NAH.SH, Kiel
Veröffentlicht
09.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.750.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Erstellung der Planungen für den Bau von B+R-Anlagen aus dem NAH.SH-Modulsystem. Darin enthalten sind die Leistungsphasen 1-9, Leistungsbild Verkehrsanlagen, inklusive eventuell anfallender besonderer Leistungen (z.B. Vermessung, Baugrunduntersuchung, Blitzschutz/Erdung, Örtliche Bauüberwachung). Über die Grundleistungen gemäß HOAI hinaus hat der Auftragnehmer besondere Leistungen für die Realisierung des B+R-Programms der NAH.SH zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
25.01.2024
Ende
25.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Agentur BahnStadt GbR · Agentur BahnStadt GbR
Zuschlagsentscheidung
04.12.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei dem Min. für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, Düsternbrook

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).