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Baufeldfreimachung ehemaliges GKK-Gelände in 24149 Kiel Hasselfelde
Stadtwerke Kiel AG · Kiel · Schleswig-Holstein
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Nach Abschluss des Rückbaus des Gemeinschaftskraftwerkes Kiel in Hasselfelde 40, 24149 Kiel soll der nördliche Teil des Grundstückes auf einer Fläche von rund 2,55 ha für die Folgenutzung freigemacht werden. Die Oberfläche ist aktuell teils asphaltiert, teils besteht die Oberfläche aus Grünanlagen oder befindet sich in einem rückgebauten/ verfüllten Zustand. Nach dem Abschluss der aktuell laufenden Rückbauarbeiten werden noch Bodenplatten, Fundamente und Tiefgründungspfähle im Untergrund vorhanden sein. Zum Erreichen der Baufeldfreiheit soll eine Volumenräumung durchgeführt werden. Dazu erfolgt bis ca. 2,5m unter GOK Bodenaushub als Volumenräumung entsprechend der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung, dann folgt die Kampfmittelfreimessung der Sohle. Anschließend wird der Boden nach Aufbereitung (Brechen/ Sieben) und bautechnischer und altlastentechnischer Eignung wieder eingebaut. Material, das sich nicht zum Wiedereinbau eignet, wird extern verwertet/ entsorgt. Für die gesamte Fläche besteht Kampfmittelverdacht. Bei der Volumenräumung werden ca. 63.000 m3 Boden ausgehoben, ca. 5.500 m2 Asphalt aufgenommen und ca. 1.000 m3 Bodenplatten, Fundamente und Tiefgründungspfähle ausgebaut. Ebenso müssen zwei Gleisanlagen (Länge: 400 m) zurückgebaut und verwertet/entsorgt werden. Des Weiteren finden sich diverse Ver- und Entsorgungsleitungen, die ebenfalls auszubauen und teilweise zu sichern sind. Bereiche, die nicht durch Flächensondierungen kampfmittelfrei gemessen werden können, werden mittels Sondierbohrungen (ca. 2.000 m) erkundet und freigemessen. Detektierte Kampfmittelverdachtspunkte werden nach den Vorgaben des KRD Schleswig-Holstein geräumt. Die Ausführungsfrist der vorgenannten Leistungen ist von Januar - Dezember 2025 vorgesehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Baufeldfreimachung auf einer Fläche von 2,55 ha in Kiel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 11.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 14.10.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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