AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/840309f2-e3f8-44a5-a0d9-20dbf786d843/

Übernahme, Transport und Verwertung von holzigem und nichtholzigem Grüngut im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Notice-ID: 840309f2-e3f8-44a5-a0d9-20dbf786d843 · Procedure-ID: 8a82ce19-605e-4e46-8674-4c0ce34bf9e9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, Pfaffenhofen an der Ilm
Veröffentlicht
03.07.2025
Frist (Submission)
18.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von holzigem und nichtholzigem Grüngut im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Bringsystem an diesen Sammelstellen.Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm beabsichtigt, die dazu erforderlichen Leistungen ab dem 01.01.2026 für eine Dauer von zunächst drei (3) Jahren bis zum 31.12.2028 auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren neu zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).