AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 21:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/84068577-9e0e-44ae-bbe8-5c8956cf6d5e/

Rahmenvertrag zum Bezug von VPN- und Firewall-Komponenten des Herstellers Barracuda

Notice-ID: 84068577-9e0e-44ae-bbe8-5c8956cf6d5e · Procedure-ID: bb8e7283-0d76-418e-aa19-3a86b96ab8aa

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Stammdaten

Auftraggeber
Technisches Finanzamt Cottbus, Cottbus
Veröffentlicht
23.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.560.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das bestehende Landesverwaltungsnetz des Landes Brandenburg (LVN) umfasst aktuell die Netzwerke der Allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung und der Polizei. Das LVN soll entsprechend dem aktuellen technischen Stand erweitert, weiterentwickelt und laufend dem Bedarf der verschiedenen behördlichen Endkunden angepasst werden. Hierbei stehen die gestiegenen Anforderungen an Qualität und Bandbreite an ein geschlossenes IP-Netz zur Kopplung der Standorte (z. B. Dienststellen), ein transparentes Netzwerkmanagement sowie die sichere und performante Anbindung mobiler bzw. peripherer Teilnehmer im Vordergrund.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
netgo Ost GmbH
Vertragsabschluss
23.03.2026
Zuschlagsentscheidung
25.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).