AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19cd23c1c53-3748f758f94d1a0e) · Abgerufen am 29.09.2026 13:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/840a356b-16ff-4789-8ba1-a7e2b67fe520/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

Notice-ID: 840a356b-16ff-4789-8ba1-a7e2b67fe520 · Procedure-ID: e16a4c3c-51e3-4a66-83be-d11ff3526414

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, Konstanz
Veröffentlicht
19.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.150.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

78628 Rottweil, Marxstraße 15, RW,SAF, Umbau und Sanierung Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Auf dem landeseigenen Grundstück in der Marxstraße 15 in Rottweil ist die Erweiterung und Sanierung des Schulseminars in zwei Bauabschnitten geplant. Eine BNB-Zertifizierung ist vorgesehen. Als Flächenbedarf für die Erweiterung liegen 1.770,26 m² NUF 1-7 zu Grunde. Die Bauwerkskosten belaufen sich auf 5.500.000 € brutto für den Erweiterungsbau und auf 7.000.000 € brutto für die Sanierung des Bestandsgebäude. Die Baudurchführung ist von April 2030 bis Juni 2032 vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.06.2026
Ende
01.10.2032

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).