AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TV und HDR Trippstadt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindewerke Landstuhl, Landstuhl
- Veröffentlicht
- 04.10.2025
- Frist (Submission)
- 03.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90491000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Landstuhl betreiben ein Kanalnetz von über 270 km Länge. Im Rahmen der Netzüberwachung sind Hauptsammelleitungen, Sammelleitungen, Anschlussleitungen und Schachtbauwerke zu reinigen und mittels TV-Fahrzeug zu untersuchen. Die in den Unterlagen dargestellten Kanäle, Anschlusskanäle und Leitungen sind vollständig zu reinigen, anschließend optisch zu inspizieren und im Bereich der Grundstücksgrenze zu orten. Die geortete Stelle an der Grundstücksgrenze ist durch eine Farbmarkierung (Farbpunkt) zu markieren. Des Weiteren ist diese Markierung bzw. die Lage mit einem Bandmaß o.ä. einzumessen und in einen digitalen Lageplan (Plankomponente) der Örtlichkeit angepasst/gedreht zu übernehmen. Die Drehung in der Plankomponente der untersuchten Leitung gilt auch für Sinkkastenleitungen! Reinigung Kanalhaltungen >= DN 200 bis <= DN 400 26.000m > DN 400 bis <= DN 600 3.800m > DN 600 bis <= DN 800 800m > DN 800 bis <= DN 1500 250m Reinigung der Schächte 882 Stück Räumgut aufnehmen und entsorgen 5 to. Labortechnische Analyse des Räumgutes 1 to Reinigung und Untersuchung von Anschlussltg. 40 Stück
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.