AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 10:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8422a125-70f9-4eab-9546-93f5cd2992cc/

Sanierungsberatung für Private im Sanierungsgebiet des ISEK Spiesen, Gemeinde Spiesen-Elversberg

Notice-ID: 8422a125-70f9-4eab-9546-93f5cd2992cc · Procedure-ID: d6bd2bea-7bdf-448e-b1ad-bab043e3a112

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Spiesen-Elversberg, Spiesen-Elversberg
Veröffentlicht
08.01.2026
Frist (Submission)
06.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71410000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Spiesen-Elversberg beabsichtigt einen Sanierungsberater für den Ortsteil Spiesen zu beauftragen. Der Auftrag umfasst die Beratung, Unterstützung, Steuerung und Begleitung der Gemeinde vordergründig der Sanierungsmaßnahmen privater Bauinteressenten im Ortsteil Spiesen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Inhalte des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Spiesen (2025) und in Abstimmung mit der Gemeinde und dem zuständigen Ministerium. Der Einsatz erfolgt nach Bedarf sowie in Rücksprache mit dem Auftraggeber. Die Auftragsausführung soll zeitnah beginnen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).