AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Bettwaren und Handtüchern, Etagenbetten, Elektrogeräten, Komplettspülen, Möbeln sowie Geschirr, Besteck und Töpfen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Unstrut-Hainich, Mühlhausen/Thüringen
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Frist (Submission)
- 22.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39000000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rahmen-Höchstwert
- 777.792 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das geschätzte Auftragsvolumen sowie die benötigten Artikel mit den entsprechenden Anforderungen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis_Preisblatt je Los zu entnehmen. — Das geschätzte Auftragsvolumen sowie die benötigten Artikel mit den entsprechenden Anforderungen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis_Preisblatt je Los zu entnehmen. — Das geschätzte Auftragsvolumen sowie die benötigten Artikel mit den entsprechenden Anforderungen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis_Preisblatt je Los zu entnehmen. — Das geschätzte Auftragsvolumen sowie die benötigten Artikel mit den entsprechenden Anforderungen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis_Preisblatt je Los zu entnehmen. — Das geschätzte Auftragsvolumen sowie die benötigten Artikel mit den entsprechenden Anforderungen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis_Preisblatt je Los zu entnehmen. — Das geschätzte Auftragsvolumen sowie die benötigten Artikel mit den entsprechenden Anforderungen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis_Preisblatt je Los zu entnehmen.
Lose
6 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.09.2024
- Ende
- 01.09.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 46 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.