AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 02:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8449c946-e08a-46ef-b394-426bcffcf78e/

Rahmenvereinbarung - Transport Haldenwässer 2025 - 2028

Notice-ID: 8449c946-e08a-46ef-b394-426bcffcf78e · Procedure-ID: 09b45791-0c0e-488d-bcf9-0fa48b160f1f

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Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Sondershausen
Veröffentlicht
18.10.2024
Frist (Submission)
19.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513500 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.193.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die LMBV, Sanierungsbereich Kali-Spat-Erz, betreibt im Kali-Revier Südharz ein Salzlaststeuerungssystem. Wesentlicher Bestandteil sind die Fassung von Haldenwässern und deren Überleitung über ein Rohrleitungssystem zum zentralen Laugenstapelbecken in Wipperdorf. Für Situationen, in denen die Überleitung von Haldenwässer über die Rohrtrassen havariebedingt versagt, betriebsbedingt unterbunden und/oder mengenmäßig nicht ausreichend ist (drohender Überlastungsfall am Standort), ist kurzfristig (innerhalb von 5 Stunden) ein mobiler Transport zu organisieren. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).