AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=778087) · Abgerufen am 03.11.2026 19:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/844e0870-ed90-43a1-b2af-6f5e390773dc/

SW-MFD 2025

Notice-ID: 844e0870-ed90-43a1-b2af-6f5e390773dc · Procedure-ID: 04af5fb9-13b8-4541-807e-8b72d6ee861d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
Veröffentlicht
04.06.2025
Frist (Submission)
04.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30232100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rahmen-Höchstwert
5.210.084 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die BA plant zur Abdeckung der Anforderungen (Ersatz- und Zusatzbedarfe) ihrer bundesweiten Dienststellen die Anmietung von S/W-A4-Multifunktionsdruckern (MFD Klasse-S) über einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer (AN). Die Geräte kommen in allen Dienststellen der BA und in den Jobcentern zum Einsatz. Sie sind als Flurgerät oder auch für Arbeitsgruppen bzw. kleine Geschäftsstellen mit geringen bis normalen Druck- und Kopiervolumen vorgesehen (ohne A3-Bedarf und Finishing-Optionen). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
96 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
137 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).