AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YA5HSKR/documents) · Abgerufen am 03.09.2026 07:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/845ee474-af0e-460a-a2af-374737febdb6/

Leasing von 40 Stück PKW Los 1-3

Notice-ID: 845ee474-af0e-460a-a2af-374737febdb6 · Procedure-ID: 6875f4b8-8995-459a-b33d-d0e3b4ced392

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Stammdaten

Auftraggeber
Gesellschaft für Anlagenbewirtschaftung und Objektbetreuung Oberhavel mbH, Oranienburg
Veröffentlicht
09.06.2026
Frist (Submission)
23.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34110000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung der Gesellschaft für Anlagenbewirtschaftung und Objekt-betreuung Oberhavel mbH über 40 Stück Personenkraftwagen, Fahr-zeugleasing ohne Gebrauchtwagenabrechnung zur Vermietung. Aufgeteilt in Lose. Los 1: 20 x PKW Elektro Los 2: 10 x PKW Mild Hybrid Los 3: 10 x PKW Mild Hybrid als Kombi Die Lieferung aller 3 Lose ist für den 01.03.2027 festgelegt.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).