AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887417) · Abgerufen am 20.09.2026 22:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/846aa4fb-948a-48cf-9b6f-0b9d5add1ffa/

Grunderneuerung Linie 5 SK, Rückbau BW 07 Saaleflutbrücke bei Schkopau

Notice-ID: 846aa4fb-948a-48cf-9b6f-0b9d5add1ffa · Procedure-ID: 8518c8e5-ebf2-4156-ac0b-f48e141834b1

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Stammdaten

Auftraggeber
Hallesche Verkehrs-AG, Halle (Saale)
Veröffentlicht
16.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die im folgenden ausgeschriebene Baumaßnahme zum Rückbau des Bauwerkes setzt sich aus nachfolgenden Bauteilgruppen zusammen: BTG001 – Rückbau Gleisschotter BRG002 – Rückbau Fahrleitungsmasten BTG003 – Rückbau Bahnstromtrasse BTG005 – Rückbau und Umverlegung Kommunikationsanlage BTG009 – Ingenieurbauwerke BTG050 – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen BTG060 – Verkehrstechnik BTG061 – Baustelleneinrichtung (siehe bitte auch Datei C1 U_01_Baubeschreibung)

Vertragslaufzeit

Beginn
16.11.2026
Ende
19.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).