AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DR05E77/documents) · Abgerufen am 15.09.2026 00:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8470eef6-9ef4-4092-ba63-2b8a0b19d036/

Neubau Amtsgebäude, Bauphysik, Planungsleistungen

Notice-ID: 8470eef6-9ef4-4092-ba63-2b8a0b19d036 · Procedure-ID: 65865fb5-d0ed-4e8f-92bf-9cafd5b954c5

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Mittelangeln Vergabestelle, Mittelangeln
Veröffentlicht
18.02.2025
Frist (Submission)
25.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
44.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik gem. HOAI Anlage 1 Punkt 1.2 Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungsinhalte der Leistungsstufen werden im Folgenden benannt: Leistungsstufe 1: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Mitwirken bei der Vorplanung Leistungsphase 3: Mitwirken bei der Entwurfsplanung stufenweise: Leistungsphase 5: Mitwirken bei der Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe Hinzu kommen besondere Leistungen in Form von: Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen u. Öffentlichkeitsveranstaltungen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).