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Erstangebote: Stadt Hohenmölsen - Vergabe von Objektplanungsleistungen
Stadt Hohenmölsen · Hohenmölsen · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErstangebote: Stadt Hohenmölsen - Vergabe von Objektplanungsleistungen🏆 Behnisch Architekten · Weimar
- Behnisch Architekten · Weimar
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Hohenmölsen will am östlichen Rand des Stadtgebietes das Jugend- und Freizeitzentrum Sternentor Hohenmölsen neu errichten und in Betrieb nehmen. Beabsichtigt ist nun zunächst die konkrete Planung des Neubaus. Zu diesem Zweck plant der Stadt Hohenmölsen zunächst die Beauftragung von Dienstleistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur des Umfangs der stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen in Ziffer 5.1.1.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
„Nach derzeitigem Planungsstand werden die Verhandlungsgespräche voraussichtlich in der Kalenderwoche 36 stattfinden. Die Bewerber werden gebeten, sich diesen Termin bereits jetzt vorzumerken. Bewerber müssen grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist damit rechnen, zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert zu werden, ggf. auch vor oder nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Tag.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept zur Projektumsetzung 600 Pkt.Qualität
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet (sog. absolute Angebots-wertung). In die Bewertung fließt auch mit ein, wie konkret und verbindlich das Konzept ist. Die Punktebewertung der Konzepte erfolgt durch ein Gremium, das aus mehreren (sachkundigen) Vertretern des Auftraggebers besteht. Gewertet werden die Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden, unter Einbeziehung der Erläuterungen durch die Bieter in Präsentations- und Verhandlungsgesprächen. Bewertet wird das Projektteam (max. 100 Punkte), Qualifikation der Projektleitung (max. 50 Punkte), Kommunikation mit dem Auftraggeber / Präsenz vor Ort (max. 50 Punkte), Planungskonzept (max. 400 Punkte)
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Gesamthonorar 300 Pkt.Preis
Gewertet wird das anhand der Bietereintragungen im Honorarformblatt ) ermittelte Gesamthonorar. Das Angebot mit den niedrigsten Gesamthonorar erhält die Maximalpunktzahl von 300. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach der Formel: Punktzahl=300 x (2-((Gesamthonorar/niedrigstes Gesamthonorar)) Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Gesamthonorar(oder noch höheren Gesamthonorar) erhalten also eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben.
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Preis 100 Pkt.
Es wird der einfache Durchschnittswert der im Honorarformblatt angebotenen Stundensätze gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittswert erhält die Maximalpunktzahl von 100. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach folgender Formel: Punktzahl=100 x (2-((Durchschnittswert/niedrigster Durchschnittswert)) Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Durchschnittswertes (oder noch höheren Werten) erhalten also eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Ein Ange-bot, das rechnerisch eine negative Punktzahl erhalten würde, erhält 0 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 112 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Behnisch ArchitektenZuschlagswert 299.273 €1 Veröffentlichung
- 07.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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