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ISKE_49: schlüsselfertige Neuerrichtung des Stromrichtersystems V5 Teilsystem V5 B als Teil des Hochspannungsgleichstromübertragungssystems (HVDC-Übertragungssystem) SuedOstLink V5 (Vorhaben 5) und des Stromrichtersystems V5a Teilsystem V5a B als Teil des HVDC-Übertragungssystems SuedOstLink V5a (Vorhaben 5a)
Angaben für TenneT: TenneT TSO GmbH HRB 4923 E-Mail: katharina.bodea@tennet.eu Telefon: 000 https://www.tennet.eu/de · Bayreuth · Bayern
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Beschreibung
Umschaltung von Regelungsfunktionen (Q nach U-Modus) Konverter V5
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Freianlagenplanungsleistung für die Erweiterung der Karlschule in Freiburg, inklusive Mensaneubau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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9 Veröffentlichungen
- 27.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 27.05.2026 Gemäß den technischen Spezifikationen und Realisierungskonzepten war für das SuedOstLink-Stromrichtersystem durchgehend die Verwendung von Microsoft Windows 10 bzw. Windows Server 2022 als Betriebssystemplattform vorgesehen. Diese Leistungsänderung betrifft eine vorsorgliche Migration der Betriebssystemplattform aufgrund des angekündigten Auslaufes des erweiterten Microsoft Supports für Windows 10 und Windows Server 2022. Die Migration ist zur Vermeidung existenzieller IT-Sicherheitsrisiken notwendig. Durch wechselnde Anforderungen und Standards sind Änderungen in bestehenden Planungen und Ausführungen notwendig, was zu Mehrkosten und Zeitaufwand führt.
- 04.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 30.04.2026 Die neue offizielle Planung sieht die Fertigstellung des Projekts bis Ende 2027 vor. Dadurch ergeben sich Anpassungen im Leistungszeitraum sowie im Fertigstellungszeitraum. Eine Verlängerung der Laufzeiten einzelner Gewerke, dient der Fertigstellung zum geplanten Laufzeitende und wurde bei der Strategieplanung beschlossen. Die nun vorgesehene erneute Verlängerung basiert auf den Beschlüssen der Strategieplanung 2026. Sie ist erforderlich, um die definierten Projektziele weiterhin sicherzustellen und einen reibungslosen Projektfortschritt zu gewährleisten. Es handelt sich lediglich um eine Laufzeitverlängerung für die bereits durchgeführten Arbeiten, die im Verhältnis der Gesamtdauer des Projekts von untergeordneter Bedeutung sind. aktuell
- 27.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 24.04.2026 Die Beauftragung des AN umfasst die Planung, Errichtung und Inbetriebsetzung der Stromrichteranlage ISKZ. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist TenneT verpflichtet, technische Mindestanforderungen für den Anschluss, die Auslegung und den Betrieb von Kundenanlagen festzulegen und fortzuschreiben. Die aktualisierten NAR konkretisieren diese Anforderungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und sind verbindliche Grundlage für den Netzanschluss. Hieraus ergeben sich geänderte technische Vorgaben, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Leistungskalkulation noch nicht berücksichtigt waren. Durch wechselnde Anforderungen und Standards sind Änderungen in bestehenden Planungen und Ausführungen notwendig, was zu Mehrkosten und Zeitaufwand führt. Es handelt sich um eine Anpassung im Rahmen der geschuldeten und zum Teil schon ausgeführten Leistung. Eine Aufteilung der Aufgaben in diesem technischen Kleinstbereich ist technisch nicht möglich.
- 12.03.2026 Die Beauftragung des AN umfasst die Planung, Errichtung und Inbetriebsetzung der Stromrichteranlage ISKZ. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist TenneT verpflichtet, technische Mindestanforderungen für den Anschluss, die Auslegung und den Betrieb von Kundenanlagen festzulegen und fortzuschreiben. Die aktualisierten NAR konkretisieren diese Anforderungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und sind verbindliche Grundlage für den Netzanschluss. Hieraus ergeben sich geänderte technische Vorgaben, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Leistungskalkulation noch nicht berücksichtigt waren. Durch wechselnde Anforderungen und Standards sind Änderungen in bestehenden Planungen und Ausführungen notwendig, was zu Mehrkosten und Zeitaufwand führt. Es handelt sich um eine Anpassung im Rahmen der geschuldeten und zum Teil schon ausgeführten Leistung. Eine Aufteilung der Aufgaben in diesem technischen Kleinstbereich ist technisch nicht möglich.
- 11.03.2026 Die Beauftragung des AN umfasst die Planung, Errichtung und Inbetriebsetzung der Stromrichteranlage ISKZ. Im Zuge dessen wurde im Projekt SOL die Implementierung der bereits durch den AN vorliegenden EPC-Funktionen beauftragt. Für die projektspezifische Anpassung sind Entwicklungskosten angefallen. Es handelt sich um eine Anpassung im Rahmen der geschuldeten und zum Teil schon ausgeführten Leistung. Eine Aufteilung der Aufgaben in diesem technischen Kleinstbereich ist technisch nicht möglich.
- 11.02.2026 Die Beauftragung des AN umfasst die Planung, Errichtung und Inbetriebsetzung der Stromrichteranlage ISKZ. Diese beinhaltet daher unter anderem die Planung, Ausführung und Bereitstellung der EPC-Signal-Ausgabegeräte. Die LÄ ist lediglich eine erforderliche Anpassung der Schnittstelle zwischen AN- und AG- seitigen Leistungen und stellt somit eine Anpassung von an sich bereits im Auftrag befindlichen Leistungen des AN dar. Eine Trennung der Aufgaben würde Arbeiten von verschiedenen Auftragnehmern in einem Kleinstbereich des Konverters bedeuten und ist an sich technisch nicht möglich, da der AN diese Leistung an sich schuldet, es geht lediglich um die Schnittstellenplanung, Implementierung, Testung und Inbetriebnahme der zusätzlichen Kommunikationsumsetzer
Preiseinschätzung
Basierend auf 12.987 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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