AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Quartiersenergieversorgung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH, Recklinghausen
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- Frist (Submission)
- 12.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 65400000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Stadt Recklinghausen vergibt als Konzessionsgeberin die Planung, Errichtung und den Betrieb der Quartiersenergieversorgung (QEV) für das neu entstehende Baugebiet "ISEK Hillerheide" (ehem. Trabrennbahnareal, ca. 34 ha, bis zu rd. 1.130 Wohneinheiten). Die Wärmeversorgung erfolgt zu 100 % klima-/CO2-neutral über ein Niedertemperatur Nahwärmenetz (Vorlauf ca. 45-50 °C, Rücklauf max. 30 °C) mit zentraler Wärmeerzeugung über Großwärmepumpen (ca. 4.000 kW). Als Wärmequellen dienen Erdwärmesonden, Seewassernutzung und Umgebungsluft; Photovoltaik/Solarthermie sind optional. Fernwärme aus Bestandsnetzen, Gas und biomassebasierte Energieträger sind ausgeschlossen. Der Leistungsumfang umfasst Planung, Bau, Finanzierung sowie den Betrieb und die Instandhaltung der gesamten Erzeugungs- und Verteilinfrastruktur einschließlich der Hausanschlüsse und Übergabestationen über die gesamte Vertragslaufzeit. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den §§ 97 ff., 149 ff. GWB und der KonzVgV durchgeführt. Der modulare Ausbau folgt dem Bauablauf des Gesamtquartiers bis ca. 2039
Vertragslaufzeit
- Periode
- 25 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.