AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 00:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/84c8cefe-e11d-4460-b402-8a48a0be61ca/

VgV-Vergabe_TGA-HLS, Neubau Ganztagsbetreuung, Ötigheim

Notice-ID: 84c8cefe-e11d-4460-b402-8a48a0be61ca · Procedure-ID: b2988b6d-ab92-4f81-88a1-59424fbac2cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ötigheim, Ötigheim
Veröffentlicht
11.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Anlass für das Vergabeverfahren der Technischen Gebäudeausrüstung ist der Neubau der Ganztagsbetreuung in Ötigheim. Der Gebäudekomplex des ehemaligen Gasthauses Rose mit Anbauten und Nebengebäuden sollte im Rahmen der Ortskernsanierung || - Neuordnung der Ortsmitte ggf. rückgebaut werden. Hierzu wurde im März 2023 eine Bausubstanzerkundung durch die Gemeinde Ötigheim beauftragt. Die notwendigen Arbeiten führte die Firma GEOCHEM - Büro für angewandte Geochemie - durch. Im Ergebnis wird das Gebäude komplett rückgebaut. Auf dem Grundstück soll nun eine Ganztagsbetreuungseinrichtung mit 6 Gruppenräumen entstehen. Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich. Anrechenbare Kosten: indiziert ca. 992.000 Euro netto. Der Termin für die Verhandlungsgespräche ist für die KW 25 vorgesehen.

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).