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Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für 3 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Füssen VOEK 269-21
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin · Berlin · Einrichtung des öffentlichen Rechts
Vergabe-Ergebnis
Herrmann + Bosch Architekten
Auftragnehmer
Beschreibung
Der AG beabsichtigt auf dem Baugrundstück, gelegen in der Froschenseestraße 2-4 in Füssen, drei Mehrfamilienhäuser in vorzugsweise in Holzbauweise (z.B. Holzhybrid-Bau/Holz-Modulbau/etc.) mit Tiefgarage neu zu errichten. Ausreichende Stellplätze, Abstellräume für die Mieterinnen und Mieter, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze gehören mit zur Planung. Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Vorrichtungen für Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
VOEK 269-21
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept nach WichtigkeitQualität
70
-
Preis nach Wichtigkeit
30
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 2 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Informationen durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach §160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsanstrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist §134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs.1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltende gemacht worden ist. Hat der Auftragsgeber die Vergabe im Amtsblatt der EU (Europäischen Union) bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Herrmann + Bosch ArchitektenZuschlagswert 1.637.914 €1 Veröffentlichung
- 24.02.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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