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Errichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle „Wirtschaftliche Eigenständigkeit“ (2027-2029)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 30.09.2026, 10:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG und die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist zudem Ziel des KoaV (Zeilen 407-409). Um diesen Verpflichtungen und Zielen nachzukommen, ist die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen und Männern bzw. die Förderung der ökonomischen Gleichstellung ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Dieses Ziel wurde sowohl im Jahreswirtschaftsbericht 2026 als auch im 7. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hinterlegt. Die Vermittlung von ökonomischem Orientierungswissen im Lebensverlauf (z. B. finanzielle Folgen von Teilzeit, Care-Arbeit und Steuerklassenwahl) ist hierfür ein zentraler Hebel. Hier soll auch die Arbeit der Geschäftsstelle „Wirtschaftliche Eigenständigkeit“ anknüpfen. Zur fachlichen, evidenzbasierten und kommunikativen Unterstützung des zuständigen Fachreferats wird für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis 31.12.2029 die Einrichtung und der Betrieb einer externen Geschäftsstelle „Wirtschaftliche Eigenständigkeit“ europaweit ausgeschrieben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer Geschäftsstelle zur Förderung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen und Männern.
- Der Zeitraum für die Leistungserbringung ist vom 01.02.2027 bis 31.12.2029.
- Die Ausschreibung richtet sich an Dienstleister, die fachliche, evidenzbasierte und kommunikative Unterstützung leisten können.
- Weitere Details zu den Anforderungen und Eignungsnachweisen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesucht wird die Errichtung und der Betrieb einer externen Geschäftsstelle „Wirtschaftliche Eigenständigkeit“ für den Zeitraum 2027-2029.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen c) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuwei-sen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzver-fahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine/ihre Verpflich-tungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozial-versicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfü-gung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen. - Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden. - „Eigenerklärung SanktionsVO“. Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbo-tes in Vergabeverfahren für Bewerber/Bewerberinnen mit (unmittelbarem oder mittel-barem) Russlandbezug ist mit dem Angebot von jedem Bewerber/jeder Bewerberin eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht. Die mit den Vergabeun-terlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung SanktionsVO“ ist hierfür zu nutzen. Bereitschaftserklärung zum Vergabeverfahren - Bestätigung, dass der Teilnahmeantrag, das Angebot, eine etwaige Präsentation und Verhandlungen in deutscher Sprache erfolgen - Bestätigung, dass die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt - Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz - Zusicherung, dass es bei Zuschlag feste, erreichbare Ansprechpersonen für fachliche Abstimmungen und regelmäßigen Austausch gibt und dass diese Personen kontinuierlich zur Verfügung stehen und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen - Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden - Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
- Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftragge-ber/Auftraggeberinnen - Bereitschaft zu deutschlandweiten Dienstreisen - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten zum Bereich beruflicher Wiedereinstieg, substantielle Erwerbstätigkeit/ wirt-schaftliche Eigenständigkeit insbesondere von Frauen geschlechtergerechte Gestaltung der digitalen Lebens- und Arbeitswelt, partnerschaftliche/gleichberechtigte Verteilung von unbezahlter Care-Arbeit, Steuerrechts-Kommunikation, wissenschaftliche Datenaufbereitung und Online-Redaktion. - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in den Grundzügen der Arbeitsmarktpolitik - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten zum Bereich „Aufbau und Pflege von Netzwerken; Kompetenz zur Einbin-dung von Einrichtungen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik“ - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführ-ten Projekten im Projektmanagement, in der Steuerung von Projekten, Begleitung von Steuerungskreisen oder ähnlichen Gremien und in der Umsetzung und inhaltlichen Steue-rung von Programmen - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Erstellen von Social-Media Kommunikationskonzepten und -materialien, redaktionelle Arbeit und Pflege von Websites mithilfe Contentent-Management-Systemen, strategische und inhalt-liche Weiterentwicklung von Websites, Planung und Durchführung von Messen und Ver-anstaltungen - Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesbehörden - Bereitschaft sich mit den Besonderheiten der Bundesregierung bekannt zu machen
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation, insbesondere der relevanten Bil-dungs- und Berufsqualifikation, der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
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Nachunternehmer-Anteil
Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Die ergänzenden Vorgaben unter Punkt 7 sind zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen für EU-Bekanntmachung Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Anschrift Vergabekammer: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn vk@bundeskartellamt.bund.de Einlegung von Rechtsbehelfen für EU-Bekanntmachung Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Anschrift Vergabekammer: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn vk@bundeskartellamt.bund.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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