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2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 31 · Hannover · Niedersachsen · Landesbehörde
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Beschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Bundesstraße 436 in Leer, das Bestandsbauwerk "B436 ü. Roßbergstraße und DB-Strecke" durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt den sogennanten "Stadtring Leer" über die "Große Roßbergstraße" sowie über das Doppelgleis Nr. 2931 Emden - Leer und das Gleis Nr. 1520 Oldenburg-Emden. Die Brücke stellt eine verlässliche Anbdingung des gesamten Leeraner Stadtgebietes sicher und verbindet zudem die B436 über die B70 mit der A31. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der der B436 betrug im Jahr 2021 17.700 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von ca. 2,8 %. Das Bauwerk wurde im Jahr 2023 einer Nachrechnung unterzogen. Als Resultat draus ist die Brücke auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen beschränkt worden. Das Bestandsbauwerk hat einen 4-feldrigen Überbau als Spannbetonplatte. Weiterführende Unterlagen sind dem Bauwerksbuch und den Bestandsunterlagen der Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau einer Brücke (B436 über Roßbergstraße und DB-Strecke) in Leer mit geschätztem Auftragsvolumen im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Referenzen 70 %Qualität
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Ange-botes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wurden. Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Pro-jektleitung). Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Er-satzneubau, keine Behelfsbrücken) beinhalten. Es ist mindestens eine Referenz für eine Straßenbrücke einzureichen, die die Mindestbedingung zur Wertung der Referenz erfüllt. Jede Referenz wird separat bewertet (s. Wertungsmatrix) Jede Referenz kann maximal = 11 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 33 Punkte (3 Referenzen á 11 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/66 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wer-tungskriterium 1 Preis zu erzeugen.
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Preis 30 %
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystems verfügen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: - Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wurden. - Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung). - Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Ersatzneubau, keine Behelfsbrücken) beinhalten. - Es ist mindestens eine Referenz für eine Straßenbrücke einzureichen, die die Mindestbedingung zur Wertung der Referenz erfüllt.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Projektleitung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens acht Jahre Berufserfahrung; - Projektingenieure: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung; - Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.
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Durchschnittliche Personalstärke
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 5 Ingenieure beschäftigen.
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Nachunternehmer-Anteil
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sol-len. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 59 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHZuschlagswert 472.075 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.703 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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