AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 01:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/84fa00b9-802c-41a9-b1ef-fdaf25cb6e4a/

Freianlagenplanung Umbau Grundschule Ennest

Notice-ID: 84fa00b9-802c-41a9-b1ef-fdaf25cb6e4a · Procedure-ID: 0a9077e3-dfc4-4bee-8b73-3d9d6e4bf804

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Attendorn, Attendorn
Veröffentlicht
21.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Hansestadt Attendorn beabsichtigt einen Umbau der Grundschule in Ennest. Ziel der Maßnahme sind bauliche Anpassungen, mit denen insbesondere die gesetzliche Vorgabe, jedem Kind einen verbindlichen Anspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule (OGS) zu ermöglichen, umgesetzt werden soll. Auch soll veränderten pädagogisch-didaktischen Anforderungen an den Betrieb einer Grundschule Rechnung getragen werden. Mit zweckgerichteten An- und Umbauten soll dabei eine deutliche Verbesserung der Grundschule in Ennest herbeigeführt werden. Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Freianlagen. Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe "Angaben zu Optionen").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
30.03.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).