AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 10:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/851898ea-8b5e-4304-a6e3-ddb53bc5ed80/

Bauüberwachungsleistungen | Schönebeck-Elbe (G.011210342)

Notice-ID: 851898ea-8b5e-4304-a6e3-ddb53bc5ed80 · Procedure-ID: 26fef7a2-315a-4067-b3b8-6d06155ba6c6

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
03.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71631400 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der geplanten Baumaßnahme sind die Änderung der Verkehrsstation Bf Schönebeck (Elbe) und damit im räumlichen Zusammenhang stehenden Gleise sowie die Errichtung neuer Bahnhofsvorplätze an der Bahnhofstraße und Söker Straße. Nachfolgende Maßnahmen sind Antragsgegenstand: * Personenunterführung * Bahnsteiganlagen * Entwässerung * Gleisanlagen * Bahnhofsvorplätze und Zuwegungen * denkmalgeschützte ehemalige Wartehalle * Bahntechnische Ausrüstung * weitere Zusammenhangsleistungen an Anlagen Dritter

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).