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Entsorgung von nicht radioaktiven Abfällen, Gestellung von Abfallsammelbehältnissen u. Bewirtschaftung des CN-Abfallzwischenlagers auf dem Betriebsgelände d. KIT, Campus Nord (CN) u. Campus Süd (CS)
Karlsruher Institut für Technologie · Eggenstein-Leopoldshafen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Gegenstand dieser Ausschreibung: Die Leistungen des Auftragnehmers (nachfolgend kurz "AN" genannt) umfassen das Einsammeln / Befördern / Entsorgen von nicht radioaktiven Abfällen, Gestellung von Abfallsammelbehältnissen und Bewirtschaftung des CN-Abfallzwischenlagers auf dem Betriebsgelände des KIT für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option für den Auftraggeber (nachfolgend kurz "AG genannt") für 2 weitere Jahre. Die Leistungen sind in 2 Lose mit jeweils zwei Titeln für 2 übergeordnete KIT-Standorte aufgeteilt: Los 1 und Los 2 mit dem Titel 1 für den Campus Nord (CN) in Eggenstein-Leopoldshafen und Los 1 und Los 2 mit dem Titel 2 für den Campus Süd (CS), Campus Ost, Campus West sowie Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Angebote sind möglich für ein oder für beide Lose. Der Auftraggeber (AG) behält sich die getrennte Vergabe offen. Das Los 2 der Ausschreibung beinhaltet das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von regelmäßig anfallenden Abfällen im Rahmen von Einsammeltouren auf dem Gelände des Campus Nord, Campus Ost, Campus West sowie der Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe. Die genaue Beschreibung der Dienstleistungen sind in den Anlagen Leistungsbeschreibung Los 1 bzw. Leistungsbeschreibung Los 2 zu finden. Zu diesen Dienstleistungen gehören die in den Anlagen "Preisblätter Los 1" (Anlage A1 bis A12) und "Preisblätter Los 2" (Anlage A13 bis A15) aufgeführten Leistungspositionen. Die einschlägig bekannten bzw. gesetzlichen Vorgaben bei der Abfallentsorgung sind anzuwenden. Um eine Vorstellung zu der Größenordnung des gesamten KIT zu erhalten, sind die übergeordneten Standorte des KIT Campus Nord und KIT Campus Süd, Campus Ost und Campus West in den beigefügten Campusplänen dargestellt. Die Standortpläne können auch von der Homepage des KIT heruntergeladen werden bzw. sind im Internet frei zugänglich.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung für die Entsorgung von nicht radioaktiven Abfällen, Gestellung von Abfallsammelbehältnissen und Bewirtschaftung von Abfallzwischenlagern für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) an den Standorten Campus Nord und Campus Süd.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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