AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8521660b-1e62-4e7e-a985-cf9816a73e85) · Abgerufen am 08.10.2026 14:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8521660b-1e62-4e7e-a985-cf9816a73e85/

Planung des Bahnhofsumfelds DB Haltestelle - Generalplanerleistungen

Notice-ID: 8521660b-1e62-4e7e-a985-cf9816a73e85 · Procedure-ID: 95e591aa-d90d-47bd-84af-f39331ba0962

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Oldenburg-Land für die Gemeinde Großenbrode, Oldenburg in Holstein
Veröffentlicht
04.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
576.566 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Generalplanerleistungen für die Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, Lph 1-9.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BahnStadt Planungsgesellschaft für Bahnhofsentwicklung mbH
Vertragsabschluss
07.08.2026
Zuschlagsentscheidung
22.07.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).