AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85234eef-ad56-462e-9071-c9a9ad954bcb/

Bereitstellung einer Cloud-Telefonanlage

Notice-ID: 85234eef-ad56-462e-9071-c9a9ad954bcb · Procedure-ID: 85234eef-ad56-462e-9071-c9a9ad954bcb

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Stammdaten

Auftraggeber
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KöR, Bad Segeberg
Veröffentlicht
16.01.2024
Frist (Submission)
16.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32551200 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.564.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bereitstellung einer Cloud-Telefonanlage für die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) für die Bereiche ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD/Leitstelle) in Schleswig-Holstein, Zentrale Stelle Mammografie Screening (ZSMS), Wirtschaftliche Prüfungsstelle Schleswig-Holstein (WPSH) und der KVSH selbst. Die Umsetzung erfolgt in zwei Ausbaustufen. In der ersten Stufe soll in 2024 der ÄBD umgestellt werden, dann 2025 in der zweiten Stufe die Bereiche ZSMS, WPSH und die KVSH.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).