AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 20:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8527294e-c296-4e68-8a03-a40c3a29bdf3/

Neubau Grundschule Ludwig-Winter-Straße // Objektplanung // Vergabebekanntmachung

Notice-ID: 8527294e-c296-4e68-8a03-a40c3a29bdf3 · Procedure-ID: 4c682bf3-44ba-49c4-954a-62299abb9c0d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Braunschweig, Braunschweig
Veröffentlicht
20.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.161.925 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Braunschweig plant den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit 1-Feld-Sporthalle und Mensa im Braunschweiger Stadtteil Weststadt. In Abweichung vom Standardraumprogramm werden einige Flächen für eine mögliche 3-Zügigkeit bereits gebaut, um eine spätere Erweiterung zu erleichtern. Die Schule soll zum Schuljahr 2029/2030 zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll nach dem KFW 40 NH Standard mit möglicher Förderung und Zertifizierung errichtet werden.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.06.2025
Zuschlagsentscheidung
19.03.2025
Angebotsspanne
959.293 – 1.161.925 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).