AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMU58XE/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 08:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/853d4796-8bae-40fa-b755-ad4a83317cab/

Lieferung von Auftausalz für das Interkommunale Zentrallager (IKZ) für Wiesbaden und weitere dezentrale Läger von Rhein-Main- Kommunen im Verbund

Notice-ID: 853d4796-8bae-40fa-b755-ad4a83317cab · Procedure-ID: 8225dadc-2c3e-4899-a374-0888df597f98

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden, Wiesbaden
Veröffentlicht
21.08.2025
Frist (Submission)
25.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34927100 — Transportmittel
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) betreiben ein zentrales kommunales Salzlager auf ihrem Gelände in der Deponiestraße 15, 65205 Wiesbaden, in welchem insgesamt 8 Kommunen aus dem süd- und mittelhessischen Raum Auftausalz bevorraten. Darüber hinaus sind lokale Salzläger der im Anhang genannten Betriebe zu beliefern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).