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Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Josef in Neudenau-Herbolzheim
Röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz KdöR · Obrigheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der röm.-kath. Kindergarten St. Josef Herbolzheim ist derzeit eine 3-gruppige Einrichtung, die in einem gemischt genutzten Gebäude untergebracht ist. Das Gebäude wurde in den 1968 als 2-gruppiger Kindergarten mit Versammlungsräumen für Jugend- und Erwachsenengruppen errichtet und 1995 um eine weitere Gruppe (Kinderkrippe) erweitert. Das Gebäude befindet sich in einem insgesamt ertüchtigungswürdigem Zustand. Vor allem Anforderungen des Brandschutzes, sowie der insgesamt abgenutzte Zustand der Gruppenräume und Flurbereiche, Sanitäranlagen und fehlende Sozial- und Besprechungsräume machen eine Sanierung notwendig. In diesem Zuge soll die Einrichtung um eine Gruppe erweitert werden, die als sich selbst versorgender Neubau, jedoch baulich verbunden mit dem Bestandsbau, auf dem Grundstück des Kindergartens, südlich des Bestandsbaus errichtet werden soll. Der Bestandsbau selbst soll bezüglich der Raumzuordnung und -nutzung weitgehend unverändert bleiben. Die Dacheindeckung soll ebenfalls erhalten bleiben, Wärmedämmungsmaßnahmen sollen im unterseitig des Dachs erfolgen. Die Zwischengeschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Bauträger ist die röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz. Die Stadt Neudenau als Träger der örtlichen Jugendhilfe ist relevanter Kostenträger. In diesem Zusammenhang wurden durch den Hauptkostenträger eine wesentliche Anforderung an den Neubau gestellt: dieser soll in Holzbauweise errichtet werden, sodass staatliche Fördermittel im Rahmen der Maßnahmenfinanzierung durch Bauträger und Kommune beantragt werden können. Weitere bauliche Anforderungen ergeben sich aus der Nutzungsform als Kita (ausreichende sanitäre Einrichtungen für Kinder und Erwachsene, Anforderungen der Barrierefreiheit, Anforderungen des Brandschutzes, geeignete Beschaffenheit von Böden und Wänden usw.). Terminliche Meilensteine: Beauftragung: umgehend nach Verfahrensende Stellung ELR-Antrag: bis spätestens 30.09.2026 (Grundlage abgeschlossene LPH 2)
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Änderungen am Verfahren
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Josef in Neudenau-Herbolzheim.
- Die Erweiterung soll in Holzbauweise erfolgen, um staatliche Fördermittel zu ermöglichen.
- Wichtige Anforderungen umfassen Brandschutz, Barrierefreiheit und kindgerechte Ausstattung.
- Die Ausschreibung bezieht sich auf Planungsleistungen (CPV 71300000).
- Bieter müssen die Fähigkeit zur Erfüllung komplexer baulicher und förderrechtlicher Vorgaben nachweisen.
Die Ausschreibung betrifft die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens in Holzbauweise.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4 + 5 1200 Pkt.Qualität
§ 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 2 - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4 + 5: Eigenerklärung zu maximal 2 persönlichen Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen dieser die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4 + 5 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Die Referenz 1 ist ein Neu- oder Erweiterungsbau. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Neu- oder Erweiterungsanteil der Maßnahme. - Die Referenz 2 ist eine Sanierung. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsanteil der Maßnahme. - Die Anlagengruppen 4 + 5 beider Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der Referenzprojekte war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt: - Anrechenbare Kosten KG 440 + 450 in €, netto: >= 100.000 € = 200 Punkte / < 100.000 und >= 50.000 € = 100 Punkte / < 50.000 € = 0 Punkte. - Jeweils abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 3 + 5 - 8 gemäß § 55 HOAI für die AG4 = 100 Punkte; AG5 = 100 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Anlagengruppe um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 2 Punkte, LPH 2: 9 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte). - Inbetriebnahme: ab dem 01.01.2020 = 200 Punkte / bis 31.12.2019 oder noch nicht in Betrieb = 100 Punkte.
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Honorarangebot 514 Pkt.Preis
Die maximale Punktzahl von 514 Punkten für das Zuschlagskriterium E.2 erhält das Honorarangebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Honorarangebote werden zum niedrigsten Honorarangebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Die Punktzahl für das Honorarangebot errechnet sich gemäß folgender Formel: ZHonorar = 514*PBestangebot/PAngebot Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (auf der zweiten Kommastelle) erteilt. Bei Punktgleichheit wir der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Honorarangebot erteilt. Sollte auch das Honorar gleich sein, wird gelost.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Referenzprojekt Unternehmen - Ausschlusskriterium: Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 + 5 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zum Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2020 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage. - Die Anlagengruppen 4 + 5 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Anrechenbare Kosten KG 410+450 >= 100.000 € netto. - Abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI jeweils für die AG 4 + 5. - Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts.
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Durchschnittliche Personalstärke
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Ausschlusskriterium: Durchschnittliche Zahl der Angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): muss >= 2 sein, ansonsten erfolgt der Ausschluss.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.06.2026 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.365 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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