AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y62MQ7A/documents) · Abgerufen am 21.09.2026 14:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85580981-3f07-4465-8461-cadfa2b59e12/

Scherenhubbühne / Regionalbad Anbau

Notice-ID: 85580981-3f07-4465-8461-cadfa2b59e12 · Procedure-ID: ba2d38ac-4cc4-4993-903c-6ac5a83a0c52

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, Bingen am Rhein
Veröffentlicht
20.08.2026
Frist (Submission)
18.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212212 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim plant für das in Gau-Algesheim gelegene Freizeit- und Familienbad "Rheinwelle" eine Erweiterung. Das aktuelle Badeangebot soll um ein Lehrschwimmbecken und ein 25-Meter-Schwimmerbecken erweitert werden. Hier: Lieferung und Montage einer elektro-hydraulischen, befahrbaren Scherenhebebühne im Kellergeschoss inkl. Schutzgeländer mit Drehtür, inkl. Ölwanne. Der Scherenhebebühne ist ein rutschfester Auffahrkeil mit seitlichen Aufkantungen vorgelagert. Die Einbringung erfolgt über den Einbringschacht. Der Montageort ist ca. 40m vom Montageschacht entfernt. Wartungsarbeiten sind ebenfalls Teil der Ausschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
125 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).