AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 17:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/855d0911-5fc9-4a4f-9d89-b9d8ffe4d82a/

Neubau Kindertagesstätte St. Nepomuk-Straße in Gerbrunn - Fachplanung Tragwerksplanung

Notice-ID: 855d0911-5fc9-4a4f-9d89-b9d8ffe4d82a · Procedure-ID: 855d0911-5fc9-4a4f-9d89-b9d8ffe4d82a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gerbrunn, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Wolfshörndl, Gerbrunn
Veröffentlicht
11.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Gerbrunn plant den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte. Der Neubau wird auf dem Grundstück Fl. Nr. 109 in der St. Nepomuk-Straße realisiert. Das im Bestand auf dem Grundstück stehende Pfarrhaus wird abgebrochen. Das Raumprogramm für den Neubau sowie ein Vorentwurf des Architekten liegen vor. Die Planung umfasst im Wesentlichen eine Kita mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen sowie Büroräume und Archivflächen für das Pfarramt. Eine fünfte Gruppe ist bereits baulich vorgesehen. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
111 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).