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Vergebener Auftrag: Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029
Stadt Werdohl · Werdohl · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergebener Auftrag: Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029Rahmen 369.748 €🏆 Braumann + Schmidt GmbH Fachbuchhandel für Schule u. Beruf · Berlin
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Bieter-Übersicht: 69 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Werdohl beabsichtigt, die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln (Schulbücher und andere Medien für den Schulunterricht) für die städtischen Schulen in Werdohl zu vergeben. Grundlage der Lieferungen werden jeweils eine Hauptbestellung (Hauptauftrag) und Nachbestellungen sein.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde folgende Berichtigung vorgenommen: Die Auftragsbezeichnung "Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen in den Schuljahren 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029" war evtl. missverständlich und wurde daher angepasst zu "Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet über den Zuschlag das Los. Alle geeigneten Bieter, welche ein wirtschaftlich gleichwertiges Angebot abgegeben haben, nehmen mit ihrem Angebot an der Verlosung teil. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes und ist nicht öffentlich. Das Losverfahren geschieht wie folgt: Die Namen der Bieter werden einzeln auf einem Papierstreifen notiert, der gefaltet in ein undurchsichtiges Behältnis gelegt wird. Anschließend werden alle Papierstreifen aus dem Behältnis gezogen und der Reihe nach notiert. Der Bieter, dessen Namen auf dem zuerst gezogenen Papierstreifen notiert war, erhält den Zuschlag.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Rechnungen leicht prüfbar 25 %Qualität
Rechnungsstellung und Lieferscheine werden leicht prüfbar zur Verfügung gestellt.
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Bücherbestellungen per E-Mail 20 %Qualität
Möglichkeit der Bücherbestellung per E-Mail.
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Ständige Erreichbarkeit 15 %Qualität
Ständige Erreichbarkeit von Montag bis Freitag.
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Rückmeldung nicht lieferbare Bücher 15 %Qualität
Übermittlungsweg und Umfang der Rückmeldung zu nicht lieferbaren Büchern.
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Bearbeitung von Nachbestellungen 15 %Qualität
Dauer bis zur Übergabe von Nachbestellungen an den Versanddienstleister.
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Kostenlose Hotline 10 %Qualität
Bereitstellung einer kostenlosen Telefon-Hotline.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Fristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Ein nach Information der Vergabekammer erteilter Zuschlag ist unwirksam. - Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Bei elektronischer Übermittlung oder Faxversand verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Zuschlagsverbot gilt bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist. Rügeobliegenheiten: - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Rügefrist umfasst auch Sonn- und Feiertage. - Die Rüge muss das konkret beanstandete Verhalten bezeichnen und die Beseitigung des Verstoßes verlangen. - Die Rüge muss dem Auftraggeber innerhalb der Frist so zugehen, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Bei positiver Kenntnis eines Verstoßes muss dieser auch vor Ablauf der Angebotsfrist innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden. Ausnahmen: - Die Rügepräklusion gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 12.05.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 12.05.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde folgende Berichtigung vorgenommen: Die Auftragsbezeichnung "Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen in den Schuljahren 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029" war evtl. missverständlich und wurde daher angepasst zu "Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029. Ich bitte um Kenntnisnahme.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 24 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Braumann + Schmidt GmbH Fachbuchhandel für Schule u. BerufAuftragsvolumen (Rahmen) 369.748 €1 Veröffentlichung
- 05.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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