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DFI Anzeiger an Bushaltestellen
Kölner Verkehrs-Betriebe AG · Köln · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Erneuerung von 335 Bestandanzeiger an Bushaltestellen. Dieser Auftrag umfass dazu Liefer- und Bauleistungen, welche durch den Bieter in Generalunternehmerschaft anzubieten sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erneuerung von 335 Anzeigern an Bushaltestellen.
- Leistungsumfang umfasst Lieferung und Bauleistungen als Generalunternehmer.
- Auftraggeber ist die Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
Vergabe von Liefer- und Bauleistungen zur Erneuerung von 335 Anzeigern an Bushaltestellen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot bestehend aus: Gesamtangebotspreis + Lebenszykluskosten aller Anzeiger
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen: Vorlage von 2 Referenz(en) über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist bzw. zum Gegenstand hat: Angabe von nach 2016 abgeschlossenen Referenzprojekten, die die Lieferung von mindestens 200 DFI-Außenanzeigern an Haltestellen oder in Zugangsbereichen in RGB/LED Technik innerhalb eines Produktionszeitraums von 2 Jahren belegen. Die geforderte Referenzmenge muss nicht aus einem Einzelauftrag stammen, sondern kann kumuliert aus mehreren Aufträgen innerhalb der letzten zwei Jahre nachgewiesen werden. Angabe von mindestens einem in Generalunternehmerschaft im produktiven Einsatz befindlichen nach 2020 abgeschlossenen Referenzprojekt mit Anteilen von Bauleistungen (Tiefbau, Beton und Stahl) sowie Lieferleistungen mit IT-Anteilen. Das Referenzprojekt weist einen Umfang von mindestens 25 Einheiten auf. Als eine Einheit versteht sich z.B. eine Fußgängerampel, eine Fahrsignalisierung für Straßenverkehr, eine Haltestelleninfrastruktur mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI).. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In der Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen. Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Um die Eignung zur erfüllen, müssen min. 2 Projektleiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Projekten mit vergleichbarem Auftragsinhalten tätig gewesen sein und aktuell zur Verfügung stehen (s. AzA Teilnahmewettbewerb Verfahrensbedingungen, Punkt 10 – Eignungsleihe). Um die Eignung zur erfüllen, müssen min. 4 Elektrofachkräfte, welche in der Lieferung und Inbetriebnahme von DFI-Anzeigern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren tätig gewesen sein und aktuell zur Verfügung stehen (s. AzA Teilnahmewettbewerb Verfahrensbedingungen, Punkt 10 – Eignungsleihe). Um die Eignung zu erfüllen, müssen min. 4 Mitarbeiter zur Leitung und Koordination von Bauteams in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren tätig gewesen sein und aktuell zur Verfügung stehen. (s. AzA Teilnahmewettbewerb Verfahrensbedingungen, Ziffer 10 – Eignungsleihe).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. -Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 110 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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