AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/857830dd-ee98-4ba2-b093-ed3febf5be5f/

Lieferung von Lebensmitteln für den Einsatzvorrat

Notice-ID: 857830dd-ee98-4ba2-b093-ed3febf5be5f · Procedure-ID: b9f04d57-71e7-4fa4-bac2-2d2209febbae

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Stammdaten

Auftraggeber
Verpflegungsamt der Bundeswehr, Oldenburg
Veröffentlicht
21.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
35000000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von langhaltbaren Lebensmitteln (Food) als Einzelbestandteile für den Einsatzvorrat Verpflegung der Bundeswehr. Verfahrenshinweise: Es ist ein formloser Teilnahmeantrag mit Nachweis der Eignungskriterien über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Das Dokument "Hinweise Teilnahmeantrag und Eignung" aus den Vergabeunterlagen dient der besseren Lesbarkeit; rechtlich maßgeblich ist allein die Auftragsbekanntmachung. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erhalten die zugelassenen Unternehmen eine Angebotsaufforderung. Das daraufhin einzureichende Angebot hat verbindlich zu sein. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ebenso vor wie Verhandlungen durchzuführen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).