AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E78545578) · Abgerufen am 12.10.2026 13:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/858734c6-8a07-4340-be46-07d1284fa83c/

Lieferung von Ölen, Fetten und ADBlue

Notice-ID: 858734c6-8a07-4340-be46-07d1284fa83c · Procedure-ID: 8175311b-ed83-427f-8578-c60aee028c05

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Stammdaten

Auftraggeber
Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg, Bad Segeberg
Veröffentlicht
03.12.2025
Frist (Submission)
26.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144400 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
350.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung von Schmierstoffen und AD Blue

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung von Schmierstoffen

Geschätzter Wert
170.000 €

Los 2 — Lieferung von AD Blue

Geschätzter Wert
180.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2025
Ende
12.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).