AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTAZUU5K8/documents) · Abgerufen am 03.11.2026 14:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8588e5da-de9f-46b6-9990-7d2a1046ac98/

Lieferung von zwei neuen Geräteträgern (14t zGG u. 12t-14t zGG) für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, aufgeteilt in zwei Lose

Notice-ID: 8588e5da-de9f-46b6-9990-7d2a1046ac98 · Procedure-ID: 47f4b089-09d9-4c77-b174-7d4c50eef8ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
22.09.2025
Frist (Submission)
23.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34143000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung von zwei neuen Geräteträgern (14t zGG u. 12t-14t zGG) für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, aufgeteilt in zwei Lose Los 1: Lieferung eines neuen Geräteträgers, 14t zGG, mit kippbarer Pritsche, inkl. Aufbau eines Ladekrans hinter dem Fahrerhaus Los 2: Lieferung eines neuen Geräteträgers, 12t bis 14t zGG, mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines Frontanbaumähgerätes vom Typ Dücker DUA 800, sowie Aufbau und Montage eines Streuau-tomaten und eines Schneepflugs für den Winterdienst

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).