AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85cb9c1f-d19d-4de8-9b3e-ed2838af7d36/

Ausschreibung über die Lieferung, Installation und Implementierung von Servern für das Krankenhaus Saarlouis

Notice-ID: 85cb9c1f-d19d-4de8-9b3e-ed2838af7d36 · Procedure-ID: 90749a19-9df1-456c-a043-71540ce1d093

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DRK gemeinnützige Krankenhaus mbH Saarland, Saarlouis
Veröffentlicht
04.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Installation und Implementierung von zwei Servern. Die Mitarbeiter des Krankenhaus Saarlouis sind auf leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur angewiesen. Das gemeinsam genutzte Rechenzentrum muss daher (teil)abgelöst werden und die gemeinsam genutzten Systeme zur Einzelnutzung überführt werden. Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs kann dem Leistungsverzeichnis nebst Preisblatt als Anlage 1 von Teil C („Angebotsunterlagen („Vertrag nebst Anlagen“)“) entnommen werden.

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (Vergabekammer Saarland), Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).