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Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Ernährungsberatung
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 05.10.2026, 23:59 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Gesunder Rücken". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. B
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Anbieter für Ernährungsberatung im Rahmen der Sekundärprävention.
- Es handelt sich um ein nicht-exklusives Open-House-Verfahren zur Erbringung von Dienstleistungen.
- Der CPV-Code 85100000 deutet auf medizinische Dienstleistungen hin.
- Die Rahmenvereinbarungen werden für das AOK PLUS-Angebot 'Ernährungsberatung' geschlossen.
Die AOK PLUS sucht Anbieter für nicht-exklusive Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Ernährungsberatungsleistungen im Rahmen der Sekundärprävention.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-)Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen. (1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss als DiätassistentIn oder AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat "Ernährungsberater VDOE", VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, E-Zert) oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen "indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik" sowie "Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation" einer/s anerkannten Institution/Fachverbandes oder (b) Ärztin/Arzt mit gültigem Fortbildungsnachweis "Ernährungsmedizin" nach dem Curriculum der Bundesärztekammer; (2) weitere Anforderungen: mind. ein Jahr Praxiserfahrung nach Beruf- oder Studienabschluss in Ernährungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen, Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung und Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen. ErnährungsberaterInnen, die zu speziellen Indikationen der Essstörungen (F 50.-) beraten, müssen folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen: - Zusatzqualifikation "Essstörungen" durch Fachverbände, Berufsverbände oder Fachgesellschaften mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE); - mind. 2-jährige Berufserfahrung in der Ernährungsberatung von Menschen mit Essstörungen, - fachlicher Austausch, z.B. durch Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft/-verband, Zusammenarbeit mit einer psychotherapeutischen/ärztlichen Praxis, Klinik. (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Minderjährigen oder Menschen mit einem Behinderungsgrad, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Der Beratungsraum sollte eine angemessene entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Beratungsraum für Einzelberatungen mit Tisch und geeigneten Sitzmöglichkeiten, - Sanitärräume. Der Beratungsraum sollte eine angenehme und entspannende Atmosphäre ausstrahlen. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Angebotsdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen. - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, - Drucker, - Software für Ernährungsanalyse und -auswertung; basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B. NutriGuide, PRODI, DGExpert,OptiDiet, ernährungsmanager professional,BodyCaP Vital - Die Ernährungssoftware, - schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Arbeitsblätter und Informationsmaterialien (Quellen: z.B. ernährungsrelevante Fachgesellschaften/-verbände, Ernährungssoftware), - Anschauungstafeln und/oder Modelle (DGE-Lebensmittelpyramide, -Ernährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittelmoulagen), - Messgeräte: Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Küchenwaage, Maßband. Die Geräte und Materialien sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 05.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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