AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.06.2026 14:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85decf75-ffca-426d-a639-3ba98d7df4a4/

Durchführung des DAAD-Befragungsprojekts „Benchmark internationale Hochschule“ (BintHo)

Notice-ID: 85decf75-ffca-426d-a639-3ba98d7df4a4 · Procedure-ID: 886c07ec-c888-42a5-bc88-6c495637b6e7

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bonn
Veröffentlicht
15.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79315000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zentrales Ziel des BintHo-Projekts ist eine datengestützte und zugleich praxisorientierte Unterstützung der Hochschulinternationalisierung. Hierfür sollen an den teilnehmenden Hochschulen alle drei Jahre Studierende zu ihren Wahrnehmungen und Bewertungen der Hochschulinternationalisierung und -internationalität sowie zu ihrer eigenen Beteiligung an den Internationalisierungsaktivitäten der Hochschule befragt werden. An der zweiten Befragung im Rahmen des BintHo-Projekts im Wintersemester 2023/24 nahmen insgesamt über 120.000 Studierende und Promovierende teil, darunter rund 97.000 inländische und rund 23.000 internationale Teilnehmende. Diese Befragten stammten von 132 teilnehmenden Hochschulen in allen 16 Bundesländern: sechs kleine Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. HAW (bis 2.000 Studierende), 35 mittlere HAW (2.000 – 7.000 Studierende), 23 große HAW (mehr als 7.000 Studierende), fünf kleine Universitäten (bis 7.000 Studierende), 17 mittlere Universitäten (7.000 – 25.000 Studierende), 15 große Universitäten (mehr als 20.000 Studierende), 15 Technische Universitäten, vier Pädagogische Hochschulen und zwölf Kunst- und Musikhochschulen. Die dritte Befragung ist für das Wintersemester 2026/27 vorgesehen. Zentrales Merkmal des Projekts ist dessen stark praxisorientierte Ausrichtung. Alle im Rahmen des BintHo-Projekts erhobenen Daten sollen einen konkreten praktischen Nutzen für die Internationalisierungsaktivitäten der beteiligten Hochschulen und deren Unterstützung durch den DAAD haben. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die beteiligten Hochschulen von Beginn an in die Konzeption und Planung des Projekts eingebunden. Die Inhalte der Studierendenbefragung werden von den Hochschulen selbst mitbestimmt, um sie eng an deren Bedürfnissen ausrichten zu können. Der Benchmarking-Ansatz des Projekts soll den Hochschulen zudem durch den Vergleich mit anderen, ähnlichen Hochschulen, eine bessere Einordnung und Bewertung ihrer eigenen Befragungsergebnisse ermöglichen. Die individuellen Hochschul-Auswertungen enthalten hierfür neben den Befunden für die eigene Hochschule auch immer einen Vergleichswert, der auf dem Durchschnitt der Befunde anderer, vergleichbarer Hochschulen basiert. Diese anderen Hochschulen können von den teilnehmenden Hochschulen selbst ausgewählt werden, durch die Berechnung von Durchschnittswerten ist jedoch eine Rückverfolgung auf einzelne Hochschulen nicht möglich. Zu befragen sind inländische und internationale Studierende an deutschen Hochschulen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.05.2026
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Umfragezentrum Bonn - Prof. Rudinger GmbH (uzbonn GmbH)
Vertragsabschluss
15.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).