AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85e03f3a-e6ce-499e-b3f4-d4597d74fc23/

Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein

Notice-ID: 85e03f3a-e6ce-499e-b3f4-d4597d74fc23 · Procedure-ID: 5608e02c-9a8f-4543-a58e-436bdbc64254

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
15.07.2024
Frist (Submission)
26.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85312320 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben. Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden. Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt. Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden. Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten. Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen. Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).