AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDDYYVUBLJL/documents) · Abgerufen am 31.08.2026 02:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85e2bcd8-a575-4656-bf13-b27822bc65e9/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstigen Druckerverbrauchsmaterialien inkl. Bereitstellung eines Online-Shops für die Stadt Hamm.

Notice-ID: 85e2bcd8-a575-4656-bf13-b27822bc65e9 · Procedure-ID: 4ec9aeba-f22f-422f-b601-2516453c191d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Münster
Veröffentlicht
23.08.2026
Frist (Submission)
22.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30125100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rahmen-Höchstwert
1.400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstigen Druckerverbrauchsmaterialien. Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl Originalprodukte der jeweiligen Gerätehersteller als auch Produkte vergleichbarer Art, insbesondere NewBuild-, Refill- und Rebuild-Produkte. Die angebotenen Produkte müssen jeweils für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte und sonstigen Ausgabegeräte geeignet sein. Darüber hinaus müssen die Produkte die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sowie die jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen. Bezugsberechtigt sind die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Dienststellen, Einrichtungen, Beteiligungen und sonstigen Kunden der Stadt Hamm. Die Einzelaufträge werden auf Grundlage und nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen erteilt. Der Vertragsbeginn ist voraussichtlich für den 01.01.2027 vorgesehen. Der Auftragnehmer hat den Bezugsberechtigten während der gesamten Vertragslaufzeit unentgeltlich einen funktionsfähigen Online-Shop zur Verfügung zu stellen. Über diesen Online-Shop sollen die vertragsgegenständlichen Produkte bestellt und die Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abgewickelt werden. Weiter aus der Rahmenvereinbarung: 5. Vertragsdauer Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Sie endet außerdem vorzeitig, sobald der in Ziffer 6 festgelegte Höchstwert erreicht ist. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. 6. Geschätztes Auftragsvolumen, Höchstwert und Abnahmemengen Das geschätzte Auftragsvolumen wird anhand der historischen Beschaffungsdaten und der erwarteten zukünftigen Bedarfe ermittelt und in den Vergabeunterlagen angegeben. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.400.000,00 EUR netto für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Höchstwert stellt die verbindliche Obergrenze für die Summe aller auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge dar. Nach Erreichen des Höchstwertes dürfen keine weiteren Einzelaufträge auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergeben werden. Eine Mindestabnahmemenge oder Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).