AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 05:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85e4f385-c5da-4758-b718-1a450f11dbf2/

Mobile Simulationsanlage für Spritzwasser und Regen

Notice-ID: 85e4f385-c5da-4758-b718-1a450f11dbf2 · Procedure-ID: 82f7938a-d530-4176-a30b-176f3a2e4c1a

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Ilmenau, Ilmenau
Veröffentlicht
14.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38970000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
35.963 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es wird eine mobile Simulationsanlage für Spritzwasser und Regen benötigt, die zur Validierung und Kalibrierung von Fahrzeugsensoren, insbesondere Radarsensoren, eingesetzt werden kann. Die Anlage soll an Fahrzeugen während der Fahrt zur Erzeugung von Spritzwasser genutzt werden können, um realistische Umgebungsbedingungen für das hinterherfahrende Fahrzeug zu simulieren. Auch ein stationärer Betrieb zur Simulation von Regen soll möglich sein. Einstellbare Düsen und ein Steuerungssystem sollen die Kontrolle über Intensität und Verteilung des Wassers zulassen. Im Rahmen des Projekts soll so die Entwicklung und Optimierung sicherer und zuverlässiger automatisierter Fahrfunktionen ermöglicht werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).