AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/85e87a17-d783-4cfd-9565-c1557dbd9e23) · Abgerufen am 29.07.2026 23:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85e87a17-d783-4cfd-9565-c1557dbd9e23/

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der politikbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ

Notice-ID: 85e87a17-d783-4cfd-9565-c1557dbd9e23 · Procedure-ID: d7a5c723-b9ae-4c92-bbd2-3dd4a448484f

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Veröffentlicht
07.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79416000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
18.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV die Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der politikbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
fisherAppelt AG
Vertragsabschluss
01.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).