AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 02:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8610fef5-4b72-446a-95e4-65cd0b9eac3f/

Pergamonmuseum, Grundinstandsetzung und Ergänzung Bauabschnitt B - Schadstoffsanierung - Los 1 und 2 - Vergabe 1623/2024

Notice-ID: 8610fef5-4b72-446a-95e4-65cd0b9eac3f · Procedure-ID: 5a09b19b-7ce6-49fa-9168-c7cd95c314bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin
Veröffentlicht
31.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.150.610 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Pergamonmuseum, Grundinstandsetzung und Ergänzung Bauabschnitt B Bodestraße 1-3, 10178 Berlin Schadstoffsanierung - Los 1 und 2 - DIN 18459 - VE B-394-3 Rückbau/Abbruch aller schadstoffhaltigen Bauteile und Baumaterialien Lose: Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose. Die Lose können einzeln oder gemeinsam vergeben werden. Es wird das wirtschaftlichste Los bzw. die wirtschaftlichste Los-Kombination beauftragt.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
06.01.2025
Ende
08.09.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kati GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
27.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).