AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 07:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/862109d3-8757-4931-9d5e-af45e450d4df/

Neubau eines Vereinsheimes am Friesenstation in Husum(Nordsee) - Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6

Notice-ID: 862109d3-8757-4931-9d5e-af45e450d4df · Procedure-ID: cf1c156f-f389-43a7-8b2a-6f7df3155a42

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Husum, Husum
Veröffentlicht
25.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71250000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das bestehende Vereinsgebäude der Husumer Sportverein seit 1875 am Friesenstadion, das aus dem Jahre 1955 stammt, genügt zum einen der wachsenden Nutzeranforderungen nicht mehr und besitzt zum anderen auch bauliche Mängel. Es ist daher beabsichtigt, im Norden des Geländes ein neues Vereinsheim zu errichten, während das derzeitige Gebäude weiter genutzt wird. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das Vereinsheim aus den 1950er Jahren abgerissen. Neben dem Neubau für den Husumer Sportverein ist geplant, die Flutanlagen von Sportfeld A und B zu modernisieren und Sportfeld B mit Kunstrasen auszustatten. Ausgeschrieben sind die Tragwerksplanungen gem. § 51 HOAI.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).